Bei all den Pins, Codes und Passwörtern, die sich der Durchschnittsbürger heutzutage merken muss, kann es vorkommen, dass man ein besonders wichtiges Passwort vergisst: Das für den Login am eigenen Computer. Ohne das Passwort kann man sich nicht einloggen – und ohne sich einzuloggen, kann man es auch nicht wieder verändern. Was wie eine hoffnungslose Situation wirkt, ist in Wahrheit aber nicht so dramatisch: Denn es gibt Programme, mit denen man sich helfen kann.
Zum einen besteht die Möglichkeit, auch ohne einen Login ein neues Passwort zu setzen. Ein Beispiel ist das Open Source-Programm Offline NT PW & Registry Editor, das sich mit den Windows-Versionen Vista und XP befasst. Die Anwendung wird auf einer bootfähigen CD gestartet, dann können einige einfache Eingaben in einem Fenster gemacht werden, das vom Programm angezeigt wird. Mit dem Programm besteht die Möglichkeit, das Passwort gänzlich abzuschalten oder ein neues zu erstellen und sich mit diesem ins System einzuloggen.
Wer sein altes Passwort erfahren möchte, weicht auf ein Programm wie Ophcrack Live-CD aus. Es beruht ebenfalls auf dem Open Source-Prinzip und arbeitet von einer bootfähigen CD aus. Darüber kann das alte Passwort ermittelt werden, damit man sich ins System einloggen kann. Ophcrack Live-CD hat sich ebenfalls auf die Windows-Systeme XP und Vista spezialisiert.
Auf ähnlichen Funktionsweisen basieren Programme, die andere Passwörter ermitteln können. So gut wie jedes Passwort kann neu gesetzt oder das alte herausgefunden und angezeigt werden. Nicht nur für die Windows-Anmeldung, sondern auch für den Zugang zu gängigen Programmen, die den Passwortschutz nutzen, und sogar für alternative Betriebssysteme und deren Programme gibt es derartige Möglichkeiten. Der Vorteil besteht darin, dass selbst gute Programme auf dem Open Source-Prinzip beruhen und demnach kostenfrei oder gegen eine freiwillige Spende zu bekommen sind. Wichtig bei der Anwendung eines solchen Programms ist, dass man es für den eigenen Computer anwendet. Wird es unbefugt auf dem Rechner einer anderen Person gestartet, die dem Verfahren nicht zugestimmt hat, macht man sich strafbar.